Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) möchte jegliche Arbeit mit Blei von einer Sondergenehmigung abhängig machen. Geplant ist, das Material Blei in all seinen Formen auf den sog. Appendix XIV (‚Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe‘) zu setzen. Dies hätte zur Folge, dass für jede Anwendung dieses Stoffes (Herstellung, Bearbeitung, Lagerung) eine Sondergenehmigung erforderlich wird.
Dadurch ergeben sich erhebliche Einschränkungen für die Bewahrung und Präsentation vieler Kulturgüter. Weder die Herstellung neuer, noch die Restaurierung oder Lagerung historischer Glasmalereien und Bleiverglasungen wären damit ohne Sondergenehmigung nicht mehr möglich.
Die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz e.V. hat sich daher der gemeinsamen Initiative des Kulturerbe-Netzwerkes angeschlossen und eine Stellungnahme zum drohenden EU-Verbot von Blei formuliert.
Gemäß des Konsultationsprozesses, im Rahmen dessen Bürger, betroffene Firmen und Institutionen Stellung beziehen können, fordern wir „die ECHA und die Europäische Kommission nachdrücklich dazu auf, die Verwendung von Blei bei der Herstellung, Erhaltung, Lagerung und Präsentation von Glasmalereien von dem vorgeschlagenen Verbot auszunehmen. Ein solches Verbot würde nicht nur den Lebensunterhalt von Glaskünstlern, Kunsthandwerkern und Restauratoren, die sich mit der Pflege des Glasmalereierbes in Europa befassen, vernichten sondern auch die Pflege und Präsentation dieser Werke in Museen, Kirchen und öffentlichen Gebäuden erschweren. Die Auswirkungen eines solchen Verbots wären in der ganzen Welt zu spüren und würden letztlich das Todesurteil für eine der schönsten Kunstformen der Menschheit bedeuten“.