Initiative zur Stärkung des Militärischen Kulturgutschutzes in der Bundeswehr

Anlässlich des 70jährigen Jubiläums der Unterzeichnung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten hat sich innerhalb der Bundeswehr eine Initiative gegründet, die die Stärkung des Militärischen Kulturgutschutzes (MilKGS) in der Bundeswehr zum Ziel hat.

Die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz e.V. unterstützt diese Initiative.

Die aus der Truppe heraus entstandene Initiative fordert die Stärkung des Schutzes von Kulturgut in Zeiten von Krieg und Naturkatastrophen. Ziel ist eine entsprechende Konzeption zu Aufbau und Struktur von Fähigkeiten innerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr. Besondere Betonung findet dabei die Einbindung ziviler Akteure in die deutschen Streitkräfte im Bündnisbereich der Bundeswehr, wie der NATO und der EU.

Der Vorgang selbst erfolgt im Rahmen des Kontinuierlichen Verbesserungsprogramms (KVP) der Bundeswehr als Vorschlag der drei Autoren in ihrer Funktion als Soldaten des Truppendienstes und der Reserve. Der Text wird als Online-Publikation auf Deutsch und auf Englisch in einer separaten Publikation bereitgestellt und kann hier abgerufen werden:

Deutsch

Englisch

Seit ihrer Gründung ist die DGKS dem Militärischen Kulturgutschutz eng verbunden. Den Kulturgutschutz in der Bundeswehr zu stärken ist daher von besonderem Interesse. Sie ist sich der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen bewusst, denen derzeit der Schutz von Kulturgut gegenübersteht. Nicht zuletzt der Überfall Russlands auf die Ukraine hat die Notwendigkeit einer funktionierenden Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Fokus der breiten Öffentlichkeit gerückt.

Die DGKS möchte sich daher aktiv für die Belange des Kulturgutschutzes in den nun anstehenden Bundeswehrreformen einsetzen und sieht diese Initiative als wichtigen konzeptionellen Schritt in die Zukunft zur Sicherung und Bewahrung unseres kulturellen Erbes.

Gemäß dem Beschluss der Haager Konvention von 1954 ist die Bundeswehr und die mir ihr verbündeten Streitkräfte verpflichtet, entsprechende Dienststellen innerhalb der Bundeswehr zu schaffen oder Fachpersonen einzubinden. Diese sollen über die Respektierung des Kulturguts wachen und mit den für seine Sicherung verantwortlichen zivilen Behörden zusammenarbeiten. Dadurch wird der Auftrag gemäß dem internationalen Völkerrecht erfüllt und Kulturgut auch im Rahmen von Kriegs- und Krisenzeiten geschützt. Denkbar ist auch diese Ressourcen mittels Amtshilfegesuch auch in der Katastrophenhilfe in Ergänzung zu den zivilen Einsatzkräften einzusetzen.

Sobald Ergebnisse des Prozesses bekannt werden, werden wir darüber ebenfalls berichten und den Vorgang im Gesamten medial begleiten.

Kontakt: militaerischer.kulturgutschutz@dgks-ev.de

Veröffentlichung durch den Tagesspiegel, 27.04.2024